Zweite Staatsangehörigkeit

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Mittlerweile ist es möglich eine zweite Staatsbürgerschaft aufzunehmen und die deutsche Staatsbürgerschaft zu behalten. Die Interessengruppe Deutsche im Ausland hat eine sehr gute Seite FAQ zur deutschen Staatsbuergerschaft zusammengestellt, Steffen Lempp berichtet auf Seiner Homepage (nach unten scrollen) von seinen Erfahrungen. Informationen der Deutschen Botschaft in den USA für die Kombination USA-BRD


Wichtig:

Bei Aufnahme einer 2. Staatsangehörigkeit ist unbedingt eine Beibehaltungsgenehmigung der Bundesrepublik Deutschland notwendig. Den Antrag auf die Beibehaltungsgenehmigung muss gestellt werden, bevor Ihr die Staatsangehoerigkeit Eures Lebenslandes annehmt! Bei einer Aufnahme einer 2. Staatsangehörigkeit, ohne eine Beibehaltungsgenehmigung, gilt die deutsche Staatsbürgerschaft automatisch als erloschen!


Informationsblatt zur Doppelten/Zweiten Staatsangehörigkeit vom Bundesverwaltungsamt zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit



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