Meldepflicht

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MRRG § 11 Allgemeine Meldepflicht

(1) Wer eine Wohnung bezieht, hat ich bei der Meldebehörde anzumelden.

(2) Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich bei der Meldebehörde abzumelden.

Der komplette Text.


Für deutsche im Ausland gibt es logischerweise zwei Möglichkeiten:

1. bei Wegzug ins Ausland abmelden

2. bei Wegzug ins Ausland nicht abmelden.

Ob die Punkt zwei rechtlich einwandfrei ist vermag ich nicht zu entscheiden, es hängt sicher von der Dauer des Aufenthaltes ab, sowie ob noch eine Wohnung in Deutschland gehalten wird.

Es gilt folgende Punkte zu beachten:

1. Bei der Beantragung von Dokumenten (Reisepass) im Ausland ist die Abmeldebescheinigung notwendig

2. Falls ihr im Ausland wohnt, aber in Deutschland gemeldet seit, ist unbedingt notwendig, dass Ihr einen Postbevollmächtigten ernennt, der Eure Briefe öffnet und ggf. beantwortet. Denn wenn Ihr in Deutschland gemeldet seit gilt jedes Schriftstück als rechtsgültig zugestellt und dies könnte zu unangenehmen Überraschungen führen.

3. Einige Haftpflichtversicherungen (sofern sie überhaupt im Ausland gültig sind) beschränken Ihre Gültigkeit im Ausland zeitlich. Im Zweifelsfalle dürfte auch hier die An- bzw. Abmeldung eine Rolle spielen.

4. Eine Kontoeröffnung in Deutschland ist fast nur mit einer Meldebescheinigung möglich. Für ein bereits existierendes Konto ist keine Anmeldung bei der Meldebehörde notwendig, ggf. aber für eine Adressenänderung für das Konto. Der Bank sollte nicht mitgeteilt werden, dass der Hauptwohnsitz im Ausland liegt. Es wird auf jeden Fall eine deutsche Korrespondenzadresse benötigt (einige Banken erlauben den Bezug von Auszügen auf Online umzustellen). Alternative: Konto in der Schweiz (s. Banken).

5. Falls in Deutschland kein Wohnsitz mehr vorliegt ist es möglich, sich bei Ausreise in ein Nicht-EU Land am Flughafen für erworbende Waren die Mehrwertsteuer erstatten zu lassen.

6. Bei Verkehrskontrollen ist eine eventuelle Strafe sofort vor Ort zu bezahlen, falls kein Wohnsitz in Deutschland vorliegt.

7. Ausländer sollten prüfen, ob ggf. Ihre Aufenthaltserlaubnis für Deutschland bei einem längerem Aufenthalt im Ausland verfällt.




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